Ge­fah­ren­kenn­zeich­nung

Hersteller von chemischen Produkten sind seit dem 1. Dezember 2012 dazu verpflichtet, die Inhaltsstoffe Ihrer Produkte einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Nebst dem Aufdruck der entsprechenden Gefahrensymbole muss noch eine Reihe weiterer Produktinformationen ersichtlich sein. Was sie im einzelnen bedeuten, sehen Sie in unserer Animation, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit, BAG realisiert wurde. Klicken Sie sich durch!

Quelle und Bild: cheminfo.ch Autor und Redaktion: Didier Buchmann
Aktualisiert am 9. Nov. 2023 13:06
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