Ge­fah­ren­sym­bo­le

Hersteller von chemischen Produkten sind verpflichtet, Stoffe und Gemische nach dem so genannten Globally Harmonized System (GHS) zu kennzeichnen. Die Hersteller müssen auf Produkten, die gefährliche chemische Stoffe enthalten, die möglichen Gefahren einheitlich und mit Hilfe der neuen Gefahrensymbole verständlich darstellen. Nebst Produktenamen und Herstelleradresse müssen folgende Informationen auf dem Produkt aufgeführt werden:

  • Gefahrensymbole: Gesetzlich geregelt und weltweit einheitlich.

  • Gefahrenhinweise: Genaue Beschreibung der Gefahr.

  • Sicherheitshinweise: Was zu tun ist, um ein Risiko zu vermeiden.

  • Gefahrenstufe: Einfacher Anhaltspunkt zur Schwere der Gefahren.

  • Produktbeschreibung: Produkt darf nie für etwas anderes eingesetzt werden, als vom Hersteller vorgesehen.

  • Gebrauchsanweisung: Dosierungsanleitung immer genau befolgen.

  • Inhaltsstoffe: Es ist gesetzlich geregelt, ob und welche Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen.

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung

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    • Ausrufezeichen in rotem Quadrat

      Vorsicht gefährlich

      Kann die Haut irritieren, Allergien oder Ekzeme auslösen, Schläfrigkeit verursachen. Kann nach einmaligem Kontakt Vergiftungen auslösen. Kann die Ozonschicht schädigen.

    • Flamme in rotem Quadrat

      Hochentzündlich

      Kann sich durch den Kontakt mit Flammen und Funken, durch Schläge, Reibung, Erhitzung, Luft- oder Wasserkontakt entzünden. Kann sich bei falscher Lagerung auch ohne Fremdeinwirkung entzünden.

    • Zerbrochenes Reagenzglas in rotem Quadrat

      Ätzend

      Kann schwere Hautverätzungen und Augenschäden verursachen. Kann bestimmte Materialien auflösen (z.B. Textilien). Ist schädlich für Tiere, Pflanzen und organisches Material aller Art.

    • Flamme um einen Kreis in einem roten Quadrat

      Brandfördernd

      Kann Brände verursachen oder beschleunigen. Setzt beim Brand Sauerstoff frei, lässt sich daher nur mit speziellen Mitteln löschen. Ein Ersticken der Flammen ist unmöglich.

    • explodierende Kugel in rotem Quadrat

      Explosiv

      Kann explodieren durch Kontakt mit Flammen oder Funken, nach Schlägen Reibung oder Erhitzung. Kann bei falscher Lagerung auch ohne Fremdeinwirkung zu Explosionen führen.

    • Flasche in rotem Quadrat

      Gas unter Druck

      Enthält komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase. Geruchlose oder unsichtbare Gase können unbemerkt entweichen. Behälter mit komprimierten Gasen können durch Hitze oder Verformung bersten.

    • Silhouette in rotem Quadrat

      Gesundheitsschädigend

      Kann bestimmte Organe schädigen. Kann zu sofortiger und langfristiger massiver Beeinträchtigung der Gesundheit führen, Krebs erzeugen, das Erbgut, die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung schädigen. Kann bei Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

    • Toter Fisch und toter Baum in rotem Quadrat

      Gewässergefährdend

      Kann Wasserorganismen wie Fische, Wasserinsekten oder Wasserpflanzen in geringen Konzentrationen akut oder durch Langzeitwirkung schädigen.

    • Totenschädel in rotem Quadrat

      Hochgiftig

      Kann schon in kleinen Mengen zu schweren Vergiftungen und zum Tod führen.

    Im Notfall richtig handeln

    Eine Vergiftung mit Chemikalien ist schnell geschehen: Der Pöstler klingelt und das krabbelnde Kleinkind greift zu den herumstehenden Geschirrspültabs. Das vermeintliche Bonbon ist schnell im Mund und rasch treten Vergiftungserscheinungen auf. In so einer Situation gilt es kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu handeln. Praktiziert nicht gerade ein Arzt um die Ecke, ist die Notfallnummer 145 des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums (STIZ) die richtige Anlaufstelle. Das Zentrum ist 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.

    Rückgabe von Chemikalien

    Abgelaufene Chemikalien aus Privathaushalten wie Putzreiniger, Medikamente, Säuren, Laugen usw. können Sie in der Originalverpackung in jeder Drogerie entsorgen. Diese Entsorgung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Ab einer bestimmten Menge müssen Sie unter Umständen eine Rücknahmegebühr entrichten. Informationen zur Regelung in Ihrem Wohnkanton erhalten Sie in Ihrer Drogerie.

    Autorin: Ann Kugler Redaktion: Didier Buchmann
    • Quellen
      • «Drogistenstern»

      • Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum

      • cheminfo.ch

    Aktualisiert am 9. Nov. 2023 13:06
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