Herz-Kreis­lauf-Still­stand – was tun?

In der Schweiz erleiden jährlich Tausende Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, weniger als 5 Prozent überleben. Durch schnelles, richtiges Handeln können die Überlebenschancen wesentlich vergrössert werden.

Richtig reagieren

Liegt jemand bewusstlos am Boden und reagiert nicht auf Ansprechen, dann kontrollieren, ob die Person atmet, indem man ihr die Hand vor Nase und Mund hält. Atmet sie nicht, liegt ein Herz-Kreislauf-Stillstand vor. Jetzt gilt es, schnell zu handeln:

1. Notruf 144 alarmieren.

2. Defibrillator (siehe unten) holen lassen.

3. Gleichzeitig Herzdruckmassage starten: Die Hände übereinanderlegen und mit den Handballen auf Höhe der Brustwarzen in der Mitte zwischen den Brustwarzen auf das Brustbein drücken. Mindestens fünf Zentimeter tief und 100 Mal pro Minute drücken. Beispielsweise im Takt des Bee-Gees-Songs «Staying Alive». Weil das sehr anstrengend ist, wechselt man sich bei der Herzmassage wenn möglich ab. in diesem Video von der Schweizerischen Herzstiftung gibt es Tipps zur Ersten Hilfe.

4. Wenn vorhanden mit Defibrillator einen Elektroschock auslösen nach Anweisungen des Gerätes. Die Herzmassage fortführen, falls der Defibrillator dies angibt, bis die Sanität eintrifft.

Gutes fürs Herz

Mit herzlichen Grüssen

Herz-Kreislauf-System

Elektrische Lebensretter

Immer öfter hängen sie an öffentlichen Orten oder in Büros: automatische externe Defibrillatoren (AED oder kurz Defi genannt). Mit einem solchen Gerät, das auf Knopfdruck funktioniert, können Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederbelebt werden. Die Defis sind sehr einfach zu bedienen:

  • Gerät einschalten.

  • Die beiden Elektroden gemäss Anweisung an der Brust des/der Betroffenen anbringen.

  • Knopf zum Auslösen eines Elektroschocks drücken.

Das Gerät gibt klare akustische Anweisungen. Der Elektroschock wird nur bei Bedarf abgegeben. Das Gerät erkennt selbstständig, ob die Elektroden richtig angebracht sind, liest das EKG und stellt die Diagnose. Nur wenn wirklich ein potenziell tödliches Kammerflimmern vorliegt, erteilt es die Aufforderung zum Auslösen des Elektroschocks.

Autorin und Redaktion: Bettina Epper Wissenschaftliche Kontrolle: Dr. phil. nat. Anita Finger Weber
Aktualisiert am 9. Nov. 2023 13:07
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