Op­ti­mier­te Le­bens­mit­tel­kenn­zeich­nung

In Zukunft muss auf jeder Lebensmittelpackung gut sichtbar der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen pro hundert Gramm angegeben werden. Auch Allergie auslösende Stoffe, die Herkunftsländer von Fleisch und ein Warnhinweis für Schwangere und Kinder bei koffeinhaltigen Produkten müssen auf Packungen aufgeführt sein. Im Weiteren muss sogenannter Analogkäse oder Klebeschinken gekennzeichnet sein. Analogkäse wird auch als Kunstkäse bezeichnet. Es sind Imitate von Käse, die nur zu einem Teil aus Milch hergestellt sind, wobei das Milchfett durch andere tierische oder pflanzliche Fette ersetzt wird. Beim Klebeschinken werden kleine Schinkenteile zusammengefügt, sprich zusammengeklebt.

Dieser zwischen EU-Parlament und Ministerrat (Vertretung der Mitgliedstaaten) im Sommer 2011 erzielte Kompromiss wird voraussichtlich auf Ende Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung wird den Firmen eine Übergangsregelung von drei bis fünf Jahren eingeräumt. Verbindlich wird die bessere Kennzeichnung also frühestens auf 2014.

Regelung für die Schweiz

Gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden die Nährwertangaben, die bereits heute auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden sind, auch in der Schweiz obligatorisch - und zwar zeitgleich mit der EU.

Allgemeines Kaufverhalten

Jeder zweite Schweizer achtet heute bei verpackten Lebensmitteln auf die Nährwertangaben. Auf die sogenannten GDA-Angaben, welche eine Richtlinie für den täglichen Konsum darstellt (Guideline Daily Amounts). Doch nur knapp die Hälfte der Konsumenten versteht, was sie bedeuten. Dies geht aus einer Studie des internationalen Marketing-Informationsunternehmens ACNielsen (2008) hervor. Knapp die Hälfte der Konsumenten prüft die Produkte beim Einkauf auf ihren Fettgehalt. Auf Platz zwei und drei landen der jeweilige Kalorien- und Zuckergehalt. Die restlichen Nährwertangaben finden kaum Beachtung. Die Gründe dafür sehen Ernährungsexperten nicht etwa im Desinteresse der Kunden. Vielmehr wird die mangelhafte Verständlichkeit der Lebensmitteldeklaration angeprangert. Über 40 Prozent der Schweizer geben gemäss einer ISPM-Studie (2007) an, dass Informationen zu Lebensmitteln schwieriger zu verstehen seien als Beipackzettel von Medikamenten.

Was bringt die «GDA-Kennzeichnung»?

Seit einiger Zeit deklarieren Schweizer Grossverteiler auf freiwilliger Basis ihre Lebensmittel mit der sogenannten GDA-Kennzeichnung (Guideline Daily Amounts). Damit sollen Verbraucher auf einen Blick erkennen, wie viel Nährstoffe (in Gramm und Prozent) eine Portion des gewählten Lebensmittels aufweist: Zum Beispiel wie viel Salz, Fette, Zucker ein Produkt enthält. Darüber hinaus wird der prozentuale Anteil genannt, den diese Portion an der empfohlenen Tageszufuhr hat.Der Nutzen der GDA-Kennzeichnung ist unter Fachleuten allerdings stark umstritten.

Das Problem dabei ist: Die Portionengrössen variieren von Hersteller zu Hersteller. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass das Produkt von der Industrie «gesundgerechnet» wird.

Ein Beispiel:

  • Hersteller A mischt in eine 30-Gramm-Portion Frühstücksflocken 11 Gramm Zucker.?Hersteller B mischt in eine 40-Gramm-Portion Frühstücksflocken 10 Gramm Zucker.

  • Ergebnis: Der Zuckeranteil beim ersten Produkt des Herstellers A ist tatsächlich wesentlich höher, erscheint aber fast gleich hoch wie beim Produkt von Hersteller B.

Kritik am britischen Ampelsystem

Die Briten setzen bei der Lebensmittelkennzeichnung seit einigen Jahren auf das sogenannte Ampelsystem. Anhand von grünen, gelben und roten Punkten soll deutlich werden, wie hoch der Fett-, Salz- und Zuckeranteil eines Produktes ist. Rot steht für «Nur ganz selten geniessen!», gelb für «Hin und wieder ok.» und grün für «Eine gesunde Wahl!».

Das übersichtliche und einfache Ampelsystem hat auch in anderen europäischen Ländern viele Anhänger, aber genauso viele Gegner. In der EU hat sich der Vorschlag definitiv nicht durchgesetzt. Kritiker sehen in dieser Kennzeichnung eine Bevormundung und Täuschung der Konsumenten. Erfahrungen aus Grossbritannien hätten gezeigt, dass das Ampelsystem die Hersteller dazu animiere, die Produkte so zu verändern, dass sie bessere Farben erhielten, aber keineswegs gesünder seien, lautet ein Kritikpunkt. So würden etwa natürliche Zucker durch künstliche Süssstoffe oder Salze durch Glutamat ersetzt. Auch mache es keinen Sinn, dass beispielsweise Cola light einen grünen Punkt, ein natürlicher Fruchtsaft hingegen einen roten Punkt bekomme. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Ampelsystem zu einer einseitigen, «nur grünen» Ernährung animiere und rote Nahrungsmittel vom Konsumenten irrtümlicherweise als «verbotene» Produkte interpretiert würden.

Autor: Didier Buchmann Redaktion: Didier Buchmann, Franziska Linder, Katharina Rederer
Aktualisiert am 15. März 2025 23:32
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